Tagesgeld Steuer in 2024

Abgeltungssteuer beim Tagesgeldkonto in 2024

Abgeltungssteuer beim Tagesgeldkonto
Tagesgeld Steuer: Abgeltungssteuer beim Tagesgeldkonto

Welche Steuer fällt bei einem Tagesgeldkonto an? Grundsätzlich sind die Zinseinnahmen aus Tagesgeld steuerpflichtig, da Tagesgeld Einnahmen als Erträge aus Kapitalvermögen gelten. Von der Steuer befreit sind allerdings Beträge unterhalb einem bestimmten Freibetrag, dem sog. Sparer-Pauschbetrag.

Erst wenn die Zinseinnahmen durch das Tagesgeld den Freibetrag übersteigen, müssen sie besteuert werden. Der Freibetrag beträgt pro Jahr 801 EUR bzw. bei Verheirateten insgesamt auf 1.602 EUR. Darüber hinausgehende Zinserträge aus Tagesgeld oder sonstigem Kapitalvermögen werden mit der Abgeltungssteuer besteuert.

Die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer hat auch auf Tagesgeldkonten Auswirkungen. Vor 2009 führten Banken 30% Zinsertragsteuer ab. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wurde dann der persönliche Steuersatz berechnet und der Anleger bekam entweder die zu viel gezahlte Steuer zurück erstattet, sofern sein persönlicher Steuersatz unter 30% lag oder aber er musste eventuell noch Nachzahlungen tätigen, wenn sein Steuersatz höher war als 30%.

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer werden nun seit dem 01.01.2009 von allen Banken 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (zzgl. ggf. Kirchensteuer) auf alle Zinserträge direkt an das Finanzamt abgeführt, in der Regel somit ca. 28%.

Es wird also immer auch der Solidaritätszuschlag abgeführt und – sofern der Anleger nicht aus der Kirche ausgetreten ist – auch die Kirchensteuer.

Diese Regelung gilt prinzipiell für alle Zinserträge, die über den Freibetrag von zurzeit 801 Euro hinausgehen. Sparer mit einem niedrigen Steuersatz können durch diese Regelung schlechter wegkommen, während Anleger mit einem hohen persönlichen Steuersatz durchaus von der Abgeltungssteuer profitieren können.

Tagesgeld Abgeltungssteuer Freibetrag 2024

Jeder Sparer sollte daher für seine persönlichen Verhältnisse durchrechnen, ob die Abgeltungssteuer negative oder positive Auswirkungen auf seine Tagesgeld Steuer hat. Negativ wäre bspw. wenn der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist, der Sparer jedoch größere Beträge anlegen möchte. Oder wenn der persönliche Freibetrag deutlich unter dem pauschalen Steuersatz liegt.

Wer sich unsicher ist, kann natürlich auch eine Beratung bei seinem Bankberater in Anspruch nehmen und den Berater bitten, die individuelle Situation unter verschiedenen Voraussetzungen durchzurechnen.

Danach kann der Anleger immer noch entscheiden, ob er alles beim Alten belässt oder ob er möglicherweise einen Teil des Geldes von den Tagesgeldkonten in eine günstigere Anlageform umschichtet.

Überstürztes Handeln ist jedoch nicht nötig, da sich die Abgeltungssteuer nicht für jeden Besitzer von Tagesgeldkonten negativ auswirkt.

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