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Tagesgeldkonto | Abgeltungssteuer
Abgeltungssteuer bei einem Tagesgeldkonto
Die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer hat auch auf Tagesgeldkonten Auswirkungen. Vor 2009 führten Banken 30% Zinsertragsteuer ab. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wurde dann der persönliche Steuersatz berechnet und der Anleger bekam entweder die zuviel gezahlte Steuer zurück erstattet, sofern sein persönlicher Steuersatz unter 30% lag oder aber er musste eventuell noch Nachzahlungen tätigen, wenn sein Steuersatz höher war als 30%. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer werden nun ab dem 01.01.2009 von allen Banken 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (zzgl. ggf. Kirchensteuer) auf alle Zinserträge direkt an das Finanzamt abgeführt, in der Regel somit ca. 28%. Es wird also immer auch der Solidaritätszuschlag abgeführt und sofern der Anleger nicht aus der Kirche ausgetreten ist auch die Kirchensteuer. Diese Regelung gilt prinzpiell für alle Zinserträge, die über den Freibetrag von zurzeit 801 Euro hinausgehen. Sparer mit einem niedrigen Steuersatz können durch diese Regelung schlechter wegkommen, während Anleger mit einem hohen persönlichen Steuersatz durchaus von der Abgeltungssteuer profitieren können.
Tagesgeldkonto - Abgeltungssteuer Freibetrag
Jeder Sparer sollte daher für seine persönlichen Verhältnisse durchrechnen, ob die Abgeltungssteuer negative oder positive Auswirkungen auf seine Tagesgeldkonten hat. Negativ wäre bspw. wenn der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist, der Sparer jedoch größere Beträge anlegen möchte oder der persönliche deutlich unter dem pauschalen Steuersatz liegt. Wer sich unsicher ist, kann natürlich auch eine Beratung bei seinem Bankberater in Anspruch nehmen und den Berater bitten, die individuelle Situation unter verschiedenen Voraussetzungen durchzurechnen. Danach kann der Anleger immer noch entscheiden, ob er alles beim Alten belässt oder ob er möglicherweise einen Teil des Geldes von den Tagesgeldkonten in eine günstigere Sparform umschichtet. Überstürztes Handeln ist jedoch nicht nötig, da sich die Abgeltungssteuer nicht für jeden Besitzer von Tagesgeldkonten negativ auswirkt.
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